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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit Förderung

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme an geförderten Maßnahmen der multicareer Akademie, einem Geschäftsbereich der multicareer GmbH (nachfolgend „Akademie“ genannt).

(2) Die Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) und werden durch einen Kostenträger nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II / SGB III) – insbesondere durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – gefördert.

(3) Teilnehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die auf Grundlage einer Förderzusage oder eines Bildungsgutscheins eines Kostenträgers nach SGB II oder SGB III an einer Maßnahme teilnehmen.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Die AGB sind jederzeit unter www.mc-akademie.de abrufbar.

(6) Für den Vertragsabschluss gelten stets die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, später online veröffentlichte Versionen finden keine Anwendung auf bereits geschlossene Verträge.

(7) Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Sprachform verwendet; diese ist genderneutral zu verstehen.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer nach AZAV zugelassenen Bildungsmaßnahme.

(2) Maßnahmespezifische Teilnahmevoraussetzungen (z.B. anerkannter Bildungsabschluss, Feststellungsbescheid) ergeben sich aus dem jeweiligen Teilnahmevertrag und den Maßnahmedetails.

(3) Die Maßnahme umfasst Präsenzunterricht und Prüfungen am Standort der multicareer Akademie, an externen Tagungsorten oder in virtuellen Lernräumen, Projekttage, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Hospitationen und Praktik, sowie Lernkontrollen gemäß Maßnahmebeschreibung.

(4) Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

2.1 Vertragsschluss

(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und die Vorlage einer gültigen Förderzusage (z.B. Bildungsgutschein der AfA oder Jobcenter).

(2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online über die Website der Akademie.

(3)  Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald die Akademie die Teilnahmevoraussetzungen und die Förderzusage geprüft hat und die Anmeldung bestätigt.

(4) Schriftliche Mitteilungen der Akademie erfolgen an die im Vertrag angegebene Adresse des Teilnehmenden. Zusätzlich können während der Maßnahme Informationen über die Kommunikationsplattform Microsoft Teams übermittelt werden – insbesondere solche, die den Kursablauf betreffen.

(5) Änderungen der Wohnanschrift oder Kontaktdaten sind der Akademie vom Teilnehmenden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

2.2 Maßnahmeort und Ablauf

(1) Die Maßnahme findet am gebuchten Standort der Akademie statt. Die jeweils gültige Hausordnung der multicareer Akademie, die Bestandteil dieser AGB ist, ist einzuhalten.

(2) Die Teilnehmer erhalten zu Beginn der Maßnahme einen Unterrichtsplan als Leitfaden. Trainer übernehmen die Rolle von Lernbegleitern und passen Inhalte an den Lernfortschritt der Gruppe an.

(3) Anwesenheiten werden täglich erfasst und Abwesenheiten werden dem Kostenträger gemeldet, inklusive einer Einschätzung der Zielerreichung.

2.3 Lernmittel und Lernplatz

(1) Die Akademie stellt jedem Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme einen persönlichen Lernplatz zur Verfügung, sofern die Teilnahme vor Ort erfolgt. Darüber hinaus erhält der Teilnehmer kursbegleitende Lehr- und Lernmittel kostenfrei. Dies sind von dem Teilnehmer sorgfältig zu behandeln und nach Maßnahmeende zurückzugeben, soweit sie nicht verbraucht wurden.


(2) Sofern digitale Lernmittel Bestandteil des gebuchten Produkts sind, kann es erforderlich sein, dass sich der Teilnehmer auf Online-Plattformen von Drittanbietern registriert. Dabei kann die Angabe personenbezogener Daten notwendig sein und es müssen unter Umständen Nutzungs- oder Vertragsbedingungen dieser Drittanbieter akzeptiert werden. Die Nutzung der digitalen Lernmittel setzt die erfolgreiche Registrierung voraus. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Bereitstellung entsprechender Printversionen durch die Akademie.


(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeitende die genannten Pflichten einhalten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


(4) Im Falle eines vorzeitigen Austritts aus der Maßnahme sind sämtliche Lernmittel – sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form – die Inhalte nicht absolvierter Unterrichtseinheiten betreffen, unverzüglich an die multicareer Akademie zurückzugeben.

2.4 Änderung der Maßnahme; Absage

(1) Die Akademie behält sich vor, die Maßnahme bis spätestens einen Werktag vor Beginn aus wichtigen Gründen abzusagen oder in einen anderen Raum im zugelassenen Standort und/oder zeitlich zu verlegen. Wichtige Gründe können sein:

(2) Darüber hinaus ist die Akademie berechtigt, während der laufenden Maßnahme:

(3) Solche Änderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung der Teilnahmegebühren oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern die Änderungen zumutbar sind und der Maßnahmezweck erhalten bleibt.

(4) Die Akademie wird sich bemühen, Änderungen oder Absagen so frühzeitig wie möglich bekannt zu geben.

2.5 Gleichbehandlung und Teilnehmerschutz

(1) Die multicareer Akademie verpflichtet sich zur Gleichbehandlung aller Teilnehmenden unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Diskriminierung, Mobbing, Belästigung oder Gewalt werden nicht geduldet.

(2) Der respektvolle Umgang gemäß der Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

3. Gebühren

3.1 Zahlungsbedingungen

(1) Für Teilnehmer, die über eine Förderzusage (z.B. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter) gefördert werden, erfolgt die Abrechnung der Teilnahmegebühren ausschließlich zwischen der Akademie und dem jeweiligen Kostenträger.

(2) Dem geförderten Teilnehmer entstehen keine direkten Kosten. Eine Rechnungsstellung oder Zahlungspflicht gegenüber den Teilnehmenden besteht nicht.

(3) Die Teilnahmegebühr wird gemäß den mit dem Kostenträger vereinbarten Zahlungsmodalitäten nach Beginn der Maßnahme bzw. nach den vertraglich festgelegten Abrechnungszeiträumen in Rechnung gestellt.

(4) Ratenzahlungen oder andere Zahlungsvereinbarungen zwischen der Akademie und den geförderten Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

3.2 Bankverbindung

multicareer GmbH
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE05 8505 0300 0221 3216 16
BIC: OSDDD81XXX

3.3 Abtretungserklärung bei öffentlicher Förderung

(1) Mit Einlösung des Bildungsgutscheins treten die Teilnehmer sämtliche Ansprüche auf Kostenübernahme gegenüber dem Kostenträger an die Akademie ab. In Höhe des geförderten Betrags sind die Teilnehmenden vollständig von der Zahlungspflicht gegenüber der Akademie befreit.

(2) Der schriftliche Nachweis über die bewilligte Förderung (z. B. Bildungsgutschein oder Kostenübernahmeerklärung) ist der Akademie unverzüglich nach Erhalt vorzulegen.

(3) Änderungen der Fördervoraussetzungen oder des Förderstatus sind der Akademie umgehend mitzuteilen.

(4) Lehrgangskosten, die vom Kostenträger irrtümlich direkt an die Teilnehmenden ausgezahlt werden, sind unverzüglich und in voller Höhe an die Akademie weiterzuleiten.

3.4 Zahlungsabwicklung und Mahnwesen

(1) Für die fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühren ist ausschließlich der jeweilige Kostenträger verantwortlich.

(2) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der mit dem Kostenträger vereinbarten Fristen, wird die Akademie zunächst den Kostenträger schriftlich mahnen. Eine Mahnung gegenüber den geförderten Teilnehmenden erfolgt nicht.

(3) Ansprüche auf Vergütung, Zahlungsverzug oder Mahnkosten richten sich ausschließlich an den Kostenträger, nicht an die Teilnehmenden.

4. Widerruf, Rücktritt und Kündigung

(1) Für Teilnehmende, deren Maßnahme über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert wird, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.

(2) Ein Rücktritt oder Abbruch der Maßnahme ist der Akademie unverzüglich mitzuteilen. Die Akademie informiert den zuständigen Kostenträger über Änderungen des Teilnahmestatus.

(3) Bereits ausgestellte Bildungsgutscheine behalten ihre Gültigkeit und können für Ersatz- oder Folgemaßnahmen genutzt werden, sofern der Kostenträger dies genehmigt.

(4) Finanzielle Ansprüche oder Rückzahlungen richten sich ausschließlich zwischen Akademie und Kostenträger. Den geförderten Teilnehmenden entstehen hierdurch keine Kosten oder Verpflichtungen.

5. Rücktritt und Kündigung

5.1 Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer

(1) Rücktritts- oder Kündigungserklärungen der geförderten Teilnehmenden bedürfen stets der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief). Das bloße Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung.

(2) Ein Rücktritt von der Maßnahme ist grundsätzlich möglich, dies ist dem Kostenträgers (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall entstehen dem Teilnehmer keine Gebühren.

(3) Bei einer noch nicht bewilligten Förderung nach SGB II oder SGB III kann der Rücktritt unverzüglich und gebührenfrei erfolgen, sofern bis dahin keine Teilnahme an der Maßnahme erfolgt ist.

(4) Bereits ausgestellte Bildungsgutscheine behalten ihre Gültigkeit und können für Ersatz- oder Folgemaßnahmen genutzt werden, sofern der Kostenträger dies genehmigt.

5.2 Rücktritt und Kündigung durch die Akademie

(1) Rücktritte und Kündigungen durch die Akademie bedürfen immer der Schriftform.
Die Akademie ist insbesondere berechtigt, die Maßnahme abzusagen bei:

(2) Im Falle einer Absage durch die Akademie werden die zuständigen Kostenträger unverzüglich informiert. Den Teilnehmenden entstehen dadurch keine Kosten oder Nachteile.

5.3 Außerordentliche Kündigung durch die Akademie

(1) Die Akademie ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Fortsetzung der Maßnahme unzumutbar machen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

(2)  Bereits fällige Zahlungen richten sich ausschließlich zwischen Akademie und Kostenträger; den geförderten Teilnehmenden entstehen keine finanziellen Nachteile.

(3) Vor einer außerordentlichen Kündigung wird der betroffene Teilnehmer grundsätzlich angehört. Das Ergebnis der Anhörung und der Entscheidungsprozess werden dokumentiert. Der Kostenträger wird über die beabsichtigte Kündigung vorab informiert.

6. Pflichten der Teilnehmer

(1) Die geförderten Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Maßnahme alle Pflichten einzuhalten, die für die Teilnahme erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere:

Diese Pflichten gelten auch dann, wenn sie an anderen Stellen dieser AGB nicht ausdrücklich erwähnt sind.

(2) Die Einhaltung dieser Pflichten ist eine wesentliche Hauptleistungspflicht der Teilnehmer.


(3) Verstößt ein Teilnehmer trotz entsprechender Aufforderung durch die Akademie gegen diese Pflichten, kann dies gemäß Ziffer 5.3 dieser AGB eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Akademie rechtfertigen.


(4) Die außerordentliche Kündigung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung zur Abhilfe und gilt als letztes Mittel bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.


(5) Die Hausordnung der multicareer Akademie ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße gegen die Hausordnung können – nach vorheriger Anhörung – gemäß § 5.3 zur außerordentlichen Kündigung führen.


(6) Teilnehmende haben das Recht, Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge jederzeit mündlich oder schriftlich einzureichen. Beschwerden können an die Lehrkraft, die Verwaltung oder die Akademieleitung gerichtet werden und werden vertraulich sowie zeitnah bearbeitet.


(7) Wird keine Einigung erzielt, kann der Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) hinzugezogen werden. Das Verfahren richtet sich nach dem internen Beschwerdeverfahren der multicareer Akademie gemäß den AZAV-Vorgaben.

7. Haftung und Schutz

7.1 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung:
Die Akademie haftet uneingeschränkt:

sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes.

(2)Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Akademie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung der Akademie der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

(3) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Akademie.

(4) Im Falle eines von der Akademie zu vertretenden Datenverlusts haftet die Akademie nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Teilnehmer entstanden wären.

(5) Diese Einschränkung entfällt, wenn die Datensicherung aus von der Akademie zu vertretenen Gründen behindert und unmöglich war.

7.2 Diebstahl

Die Akademie behält sich vor, jeden Diebstahl sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

7.3 Unfallversicherungsschutz

(1) Bei der Akademie ist während der Maßnahme jeder Teilnehmer mit Förderung über SGB III oder SGB II durch die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft, Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der Akademie und der AfA zu melden.

8. Urheberrecht, Rechteeinräumung

8.1 Urheberrecht

(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche bestehenden Urheberrechte sowie verwandte Schutzrechte zu beachten. Die von der Akademie bereitgestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Maßnahme zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung – insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Weitergabe, auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Genehmigung der Akademie gestattet.


Alle Rechte an Ton-, Bild- und Videoaufnahmen verbleiben ausschließlich bei der Akademie.

(3) Der Teilnehmer stellt die Akademie von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen resultieren.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf entsandte Teilnehmer dahingehend einzuwirken, die vorgenannten Verpflichtungen vollumfänglich einhalten (vgl. Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

8.2 Rechteeinräumung

(1) Der Teilnehmer räumt der Akademie unentgeltlich einfache, übertragbare sowie zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen Produkten ein, die er im Rahmen der Bildungsmaßnahme – allein oder gemeinsam mit anderen Teilnehmern und/oder dem Trainer – erstellt, sofern dem Teilnehmer an diesen Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen.


(2) Die Rechteeinräumung umfasst sämtliche bekannten Nutzungsarten, die dem Zweck der Maßnahme dienen oder für die Akademie sowie ein ggf. beteiligtes Partnerunternehmen, für das das Produkt erstellt wurde, von Bedeutung sind. Die Akademie ist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Partnerunternehmen weiterzugeben.


(3) Der Teilnehmer versichert, bei der Erstellung der Produkte keine Rechte Dritter – insbesondere Schutz- und Urheberrechte – zu verletzen. Er verpflichtet sich zudem, auf Anforderung einen gesonderten Lizenzvertrag mit der Akademie im Hinblick auf das jeweilige Produkt abzuschließen.


(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, darauf hinzuwirken, dass entsandte Mitarbeiter diese Pflichten einhalten (vgl. Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

9. Technik und Nutzungsrecht

9.1 Hardware, Software, Internet

(1) Die Teilnehmer der Akademie sind verpflichtet, mit der bereitgestellten technischen Ausstattung sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Die zur Verfügung gestellte Hard- und Software sowie die Netzzugänge dürfen ausschließlich im Rahmen der Maßnahme und unter Beachtung geltender gesetzlicher Vorschriften genutzt werden.
(2) Insbesondere ist es untersagt, Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem, rassistischem oder anderweitig rechtswidrigem Charakter in jedweder Form (Text, Bild, Ton) zu speichern, zu übertragen, zu bearbeiten oder zu verbreiten.

(3) Ebenso ist das Kopieren, Verändern oder Löschen fremder Daten sowie andere strafrechtlich relevante Handlungen untersagt; bei entsprechenden Verstößen behält sich die Akademie eine Anzeige bei den zuständigen Behörden vor.

(4) Technische Veränderungen – insbesondere das Entfernen, Austauschen oder eigenmächtige Modifizieren von Hardware sowie Eingriffe in die Softwarekonfiguration – sind untersagt. Ebenso dürfen Server- und Netzwerkstrukturen nicht beeinträchtigt werden. Etwaige technische Störungen, Defekte oder unbefugte Zugriffe sind umgehend einer verantwortlichen Ansprechperson der Akademie zu melden.

(5) Die Teilnehmer sind angehalten, ihre unterrichtsbezogenen Daten täglich extern zu sichern und regelmäßig auf Schadsoftware zu überprüfen. Die Speicherung privater Inhalte wie Filme, Musik, Spiele oder persönlicher Dateien auf Netzlaufwerken, Lernplatz-PCs oder in der bereitgestellten Cloud ist untersagt.

(6) Ein Missbrauch von Softwarelizenzen – z. B. durch unerlaubte Weitergabe oder unzulässige Nutzung – wird dem jeweiligen Lizenzgeber gemeldet. Eine mögliche Schadensregulierung erfolgt in solchen Fällen direkt zwischen dem Lizenzgeber und dem betreffenden Teilnehmenden.

Das eigenständige Installieren von Software – auch kostenfreier – ist nicht gestattet. Zum Schutz der Systemstabilität und zur Sicherstellung eines reibungslosen Unterrichtsbetriebs dürfen bestehende Softwarekomponenten und Systemdateien nicht verändert oder gelöscht werden.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass entsandte Mitarbeitende diese Vorgaben einhalten. Weitere Einzelheiten hierzu sind in Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

9.2 Zugang zur Maßnahme

(1) Erfolgt die Teilnahme an der Maßnahme vom Standort der Akademie aus, stellt die Akademie die erforderliche und durchgängig stabile Internetanbindung zur Verfügung.

(2) Nimmt der Teilnehmer – insbesondere im Falle von Selbstbuchern oder entsandten Mitarbeitenden – von einem externen Ort an der Maßnahme teil (z. B. aus dem Homeoffice), obliegt die Verantwortung für eine stabile und ausreichend leistungsfähige Internetverbindung dem Teilnehmer bzw. dem entsendenden Auftraggeber.

(3) Die Akademie schuldet in diesem Zusammenhang keine Unterstützungsleistungen hinsichtlich der Installation, Konfiguration oder Einrichtung von Hardware oder Software außerhalb der von ihr bereitgestellten IT-Infrastruktur. Ebenso übernimmt die Akademie keine Kosten, die aus der Nutzung externer Infrastruktur entstehen – etwa für häusliche Arbeitsplätze, Internetverbindungen, Strom oder Druckkosten.

(4) Die persönlichen Zugangsdaten zur Lernumgebung sind vom Teilnehmer vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass entsandte Mitarbeitende diese Pflicht beachten. Weitere Hinweise hierzu finden sich unter Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(5) Kurzfristige Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit – etwa im Zuge notwendiger technischer Wartungen, Updates oder Instandhaltungsmaßnahmen – bleiben vorbehalten.

9.3 Nutzungsrechte an bereitgestellter Software

(1) Der Teilnehmer erhält für die Dauer der vertraglichen Maßnahme ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der durch die Akademie bereitgestellten Software. Dies umfasst insbesondere virtuelle Lernräume, Lernplattformen, Kommunikationsmedien, Office-Anwendungen sowie weitere für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Programme.

(2) Die Nutzung ist ausschließlich auf Unterrichtszwecke im Rahmen der jeweiligen Bildungsmaßnahme beschränkt. Eine Verwendung der Software zu privaten, gewerblichen oder sonstigen nicht unterrichtsbezogenen Zwecken ist ausdrücklich untersagt.
Die fakultative Bereitstellung der Software außerhalb der regulären Unterrichtszeiten für unterrichtsbezogene Tätigkeiten stellt eine freiwillige Zusatzleistung der Akademie dar. Ein Anspruch auf diese zusätzliche Bereitstellung besteht nicht.

(3) Die Akademie behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Leistungen jederzeit einzuschränken oder – insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung – vollständig zu entziehen. Darüber hinaus gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Softwareanbieter.

(4) Bei einem Verstoß gegen die eingeräumten Nutzungsrechte erlischt das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Akademie ist berechtigt, den Zugang zu digitalen Plattformen und Systemen unmittelbar zu sperren.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle entsandter Mitarbeitender darauf hinzuwirken, dass diese die vorstehenden Regelungen einhalten. Einzelheiten regelt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4 Nutzung bereitgestellter Unterrichtsaufzeichnungen

(1) Etwaige durch die Akademie bereitgestellte Unterrichtsaufzeichnungen dürfen ausschließlich zur Teilnahme an der jeweiligen Bildungsmaßnahme im Onlinemodus verwendet werden. Eine Speicherung auf lokalen Endgeräten, externen Datenträgern oder in privaten Cloud-Umgebungen ist untersagt. Ebenso ist das Herunterladen, Bearbeiten, Vervielfältigen, Veröffentlichen oder anderweitige Verbreiten der Aufzeichnungen ausdrücklich nicht gestattet.

(2) Die Nutzung der Aufzeichnungen ist ausschließlich für den persönlichen Lernfortschritt im Rahmen der Maßnahme vorgesehen. Jegliche zweckwidrige Verwendung stellt eine Verletzung der Nutzungsbedingungen dar.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle entsandter Mitarbeitender sicherzustellen, dass diese Regelungen eingehalten werden. Näheres regelt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.5 Datenschutzbeauftragter

(1) Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Für Datenschutzfragen steht der/die Datenschutzbeauftragte der multicareer GmbH zur Verfügung. (3) Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten werden in den Schulungsräumen und auf der Website veröffentlicht.

10. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

(2) Nebenabreden zu diesen Bestimmungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, auch dieser Klausel, bedürfen der Textform.

(3) Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

multicareer Akademie
Dresden, September 2025

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